TaroTec® 1 K Fugenharz – selbstbindend, umweltverträglich, dauerhaft elastisch:

Feste Fuge auf Basis nachwachsender Rohstoffe.

Ob Beton-, Naturstein, Keramik – für alle fußläufigen Gartenwege und Terrassen eignet sich der umweltverträgliche und selbstbindende TaroTec® 1K Fugenharz. Auf Basis nachwachsender Rohstoffe ist das 1-Komponenten-Fugenmaterial dauerhaft elastisch, wasserdurchlässig, hochdruckreinigergeeignet, frost- und tausalzbeständig.

Der Fugenharz in den Farben Sand hell, Steingrau, Basalt und Schwarz kann bei jeder Witterungsbedingung über 0°C verarbeitet werden und wird mit viel Wasser eingeschlämmt. Nach 24 Stunden ist der neue Fugenbereich begehbar. Trotz 'fester Fuge' entstehen bei thermischer oder mechanischer Bewegung in der Regel keine Risse und das Fugenbild bleibt intakt.

TaroTec® 1K Fugenharz verhindert sowohl Unkrautbildung als auch Schäden durch Ameisen und ist bei vielen Schutzsystemen von Beton- und Natursteinoberflächen einsetzbar.

Farben

Sand
Grau
Basalt
Schwarz

Eigenschaften

Eigenschaften
1K Fugenharz
Material

Selbstbindendes Harz auf der Basis nachwachsender Rohstoffe

Farben
  • Sand
  • Grau
  • Basalt
  • Schwarz

Fugenharz besteht aus natürlichen Rohstoffen. Daher kann es zu naturbedingten Farb­schwankungen kommen.

Gewicht

25 kg Eimer

Anwendungsbereiche

Beton­ und Naturstein, Keramik

  • Geeignet für gebundene oder ungebundene Gartenwege und Terrassen
  • Nutzungskategorie N1 nach ZTV-Wegebau
  • Wasserdurchlässige Verfugung
  • Fugenbreite ab 3 mm
Eigenschaften

1 ­komponentiger Kunstharzmörtel, gebrauchsfertig

  • Unkraut­ und Ameisenfreie Fugen
  • Dauerhaft elastisch
  • Für die meisten Oberflächen­Schutzsysteme von Beton­ und Natursteinen geeignet*
  • Wasserdurchlässig
  • Hochdruckreinigergeeignet (bei max. 80 bar und min. 20 cm Abstand)
  • Frost­ und Tausalzbeständig
  • Mit Wasser einschlämmbar
Unterbau

Der Unterbau muss tragfähig und drainagefähig sein. Ein nicht wasserdurchlässiger Unter­bau führt zu Nässestau, Verfärbungen in der Belagsoberfläche und bei Frosteinwirkung zur Zerstörung der Fuge. Fugensysteme können keine Setzungen des Unterbaus auffangen.

Fugenbreite

3-10 mm

Fugentiefe

Min. 20 mm

Verarbeitungstemperatur

Min. 0° Außen­-, Untergrund­- und Materialtemperatur

Verarbeitungszeit

Min. 30 Minuten

Benutzung der Fläche

Nach 24 Stunden begehbar und regenfest (bei 20 ̊ und 65 % rel. Luftfeuchtigkeit; niedrigere Temperaturen und Feuchtigkeit führen zu einer verlangsamten Abbindung). Während des Abbindeprozesses die Fläche vor starkem Regen schützen.

Biegezugfestigkeit

Ca. 1,5 N/mm2

Druckfestigkeit

Ca. 5,0 N/mm2

E-Modul

Ca. 20 N/mm2

Wasserdurchlässigkeit

Ca. 3,9 x 10­3 m/s

Umweltverträglichkeit
  • Enthält kein Epoxydharz (EP), Polyurethan (PU), Zement oder andere umweltgefährdende Stoffe
  • Wassergefährdungsklasse in ausgehärtetem Zustand: WGK 0
  • Wassergefährdungsklasse in nicht ausgehärtetem Zustand: WGK 1
Entsorgung

Ausgehärtet als Bauschutt (Entsorgungsschlüssel: 080406, 080408, 080499)

Lagerung

Unbegrenzt in verschlossenen Eimern lagerbar. Das Vakuum im Eimer darf nicht beschädigt werden, da ansonsten der Aushärtungsprozess beginnt. Paletten dürfen nicht übereinander gestapelt werden.

Arbeitsschutz

Geeignete Schutzkleidung tragen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

*1K Fugenharz ist für die Metten-Produkte Aquaprima, Boulevard und Senzo nur eingeschränkt geeignet.

Verarbeitung

Hinweise
1K Fugenharz
Verarbeitung
  1. Fläche vollständig nässen.
  2. Vakuum­Kunststoffbeutel aus dem Eimer nehmen, aufschneiden und das Fugmaterial in Teilmengen – sinnvollerweise entlang dem Fugenverlauf – auf der zu verfugenden Fläche verteilen. Das Fugmaterial mit einem Besen sorgfältig in die Fugen einkehren. Die Fugen müssen mindestens zu 20 mm mit Fugenharz gefüllt werden.
  3. WICHTIG: Während der Verarbeitung die Fläche nass halten! Ein Einschlämmen des Fugmaterials führt zu einer optimalen Fugenfüllung und Verdichtung. Einen direkten Wasserstrahl auf die Fuge vermeiden.
  4. Fläche rückstandsfrei – idealerweise mit einem weichen bis mittelharten Besen diagonal zum Fugenverlauf – abkehren. Die abschließende Reinigung ggf. mit einem weichen Wasserstrahl unterstützen.
  5. Fläche 24 Stunden nicht begehen und vor dauerhaftem Starkregen schützen.
Neuverfugung bestehender Flächen
  • Vor der Neuverfugung bestehender Flächen müssen Sie darauf achten, dass die Fugen frei von Sand, Splitt und Unkraut sind.
  • Um das neue Fugenmaterial einbringen zu können, benötigen Sie eine Fugentiefe von mindestens 2 cm bei der Verwendung von Fugenharz. 
  • Zum Entfernen bestehender loser Fugenfüllungen raten wir zur Verwendung eines Industrie-Staubsaugers. Wenn die Fugen etwas fester und nicht schon vom Regen ausgewaschen sind, können Sie diese auch einfach mit Wasser aus dem Gartenschlauch ausspritzen. Bitte benutzen Sie keinen Hochdruckreiniger. Der könnte die Oberfläche des Pflasters beschädigen und ggf. das Coating beeinträchtigen.
  • Danach sollte die Fläche zunächst gereinigt werden.
  • Nachdem Sie die Fugen frei bekommen haben, folgen Sie den Anleitungen in den Videos zum Einschlämmen oder Einkehren von Fugenharz. 
Hinweise
  • Vor der Verarbeitung wird eine Probefläche dringend empfohlen.
  • Bei sehr hellen und/oder offenporigen Steinen (z.B. Granit) wird eine vorherige Impräg­nierung der Oberfläche empfohlen.
  • Evtl. entstehende Farbtonvertiefungen reduzieren sich im Zeitablauf durch Bewitterung oder mechanische Beanspruchung.
  • Stark saugende Materialien müssen sehr stark vorgenässt werden, um Fugmaterial­rückstände auf der Oberfläche zu vermindern.
  • Aufbau und Verarbeitung der Fläche hat entsprechend den Fachregeln in ihrer jeweils aktuellen Fassung zu erfolgen.
  • Bei gefasten Produkten darf die Fuge nur bis zur Oberkante der Steinflanke bzw. der Unterkante der Fase gefüllt werden.
  • Bei einer konzentrierten, punktuellen Wasserbelastung (z.B. im Bereich von Traufkanten) kann die Beständigkeit eingeschränkt sein.
  • Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten, die über die in diesem technischen Merkblatt zugesicherten hinausgehen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung.